Kostenträger

Therapiekosten bei Vorschulkindern, sowie Jugendlichen aus dem Nachschulbereich übernimmt gemäss Vorgabe der Abklärungsstelle das Amt für Jugend- und Berufsbildung (AJB). Bei Schulkindern (ab Sommer 2008 gehören auch die Kindergärten zur Volksschule) müssen die Gemeinden um eine Kostengutsprache angefragt werden.

In seltenen Fällen bezahlen Eltern oder KlientInnen privat.